| 10.03.2010: das neue Bundesnaturschutzgesetz |
| Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz gilt in den Bundesländern unmittelbar, soweit bis dahin keine abweichende Landesgesetzgebung ergangen ist. Das Gesetz enthält insbesondere in der Eingriffsregelung detaillierte Vorschriften über Verfahren, Ökokonto und Kontrollen. Auch die Landschaftsplanung wird im Einzelnen geregelt, wobei allerdings viele Vorbe-halte für die Landesgesetzgebung bestehen. Die Pflicht zur SUP ist entfallen; dies sollen die Länder regeln. Auch die Schutzgebietsnormen sind nunmehr direkt anwendbar, wobei zusätzlich ein ”nationales Naturmonument“ eingeführt wurde. Das Gesetz enthält Vorschriften zum allgemeinen Artenschutz zu Zoos und Tiergehegen. Während der Artenschutz weitgehend unverändert geblieben ist, wurden Vorschriften zum Vorkaufsrecht und zu Eigentumsbeschränkungen sowie Entschädigungen und fi-nanziellem Ausgleich neu eingeführt. Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehö-rige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Preis: 239 €
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| 11.03.2010: Gefahrgutnotfallmanagement |
| Seminarbeschreibung
Hat sich bei der Beförderung ein schwerer Unfall oder Zwischenfall (auch ohne terroristischen Hintergrund) ereignet, so hat der Beförderer sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde ein Bericht vorgelegt wird. Diese Verpflichtung ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und im ADR eindeutig festgehalten. Auf Grund dessen ist das Unternehmen verpflichtet ein funktionierendes Notfallmanagementsystem aufzubauen und zu unterhalten.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auf die Hintergründe explizit eingegangen. Die Inhalte und der Aufbau von Sicherungsplänen werden vorgestellt und die Verantwortlichkeiten besprochen. Die Teilnehmer erhalten Hinweise zur praktischen Umsetzung für ihren Betrieb und lernen, wie sie im Notfall Maßnahmen ergreifen. Außerdem wird den Teilnehmern das nötige Werkzeug zur Erstellung eines solchen Unfallberichts an die Hand gegeben.
Themenschwerpunkte
# Was ist ein meldepflichtiges Ereignis? # Wann liegt ein Produktaustritt vor? # Vermeidung von Umweltschäden # Notfallmanagement # Sichere Transporte und Sicherung # Ausfüllen eines Musters für einen Bericht # Wer ist betroffen? Allgemeine und besondere Maßnahmen # Inhalt und Aufbau eines Sicherungsplans # Verantwortlichkeiten und Risikobewertung # Betriebliche Umsetzung # Notfallmanagement # Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Verordnung
Auch als Inhouse Schulung möglich!
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Gefahrgutbeauftragte, Störfallbeauftragte, Betriebsleiter, Umweltmanagementbeauftragte, Mitarbeiter im Verladebereich, beauftragte Personen, Fahrzeugführer, Disponenten, verantwortliche Personen und Betriebsleiter.
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| 11.03.2010: Aktuelles Wasserrecht Neuerungen und praktische Auswirkungen |
| Nach dem Scheitern des UGB wird nun am 01.03.2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz in Kraft treten, welches für alle Länder einheitliche Regelungen in der Wasserwirtschaft einführt. Das neue WHG nimmt systematisch die Regelungen des alten Teils 2 des UGB auf und ergänzt diese um neue Vollregelungen des Bundes. So werden auch die weiteren ”Tochterrichtlinien“ der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Auch die Hochwasserschutzrichtlinie von 2007 ist vom Gesetzgeber umzusetzen. Die Bewirt-schaftungspläne und Maßnahmenprogramme müssen 2009 fertig gestellt werden und beinhalten neue Rahmenbedingungen für die kom-munale Planung und wasserwirtschaftliche Gestaltung. Alle Entwicklungen im Wasserrecht und auch im Naturschutzrecht werden zusammen mit der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Als Mitarbeiter/in eines Umwelt-, Planungs-, Tiefbau- oder Entwässerungsamtes bzw. Eigen-betriebes / der Stadtwerke oder der Wasserbehörde müssen Sie im Wasserrecht auf dem Laufenden bleiben und das geltende Recht in verschiedenster Art anwenden. Sie werden in verständlicher Weise die aktuellen Neuerungen im Wasserrecht mit ihrer Bedeutung für ihre tägliche Arbeit kennen lernen. Ein Ausblick bereitet Sie auf die künftigen Entwicklungen vor. Preis: 239 €
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| 12.03.2010: Fachkundelehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure |
| Behördlich anerkannter Lehrgang gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) und gem. § 3 Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
12.03.-13.03.2010 (Teil 1) und 19.03.-20.03.2010 (Teil 2)
4 Tage (36 Lehreinheiten) gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfBV
Referenten: Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, Dorsten, Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann, Bezirksregierung Münster, Uwe Manske, RAG AG, Herne, Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln
Methode: Interaktiver Vortrag, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Praxishilfen, Diskussion
Abschluss: Bundesweit behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann
Teilnehmerkreis: Leitende und verantwortliche Personen der Entsorgungswirtschaft, Transporteure, Abfallmakler
Preis: 898,00 EUR netto für die Fachkunde nach EfBV
798,00 EUR netto für die Fachkunde nach TgV
inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen und Tagungsgetränken. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von 10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%.
Buchungscodes: BU-0034 Fachkunde nach EfBV 12.-13.03.2010 (Teil 1) und 19.-20.03.2010 (Teil 2)
BU-0035 Fachkunde nach TgV 12.-13.03.2010 (Teil 1) und 19.-20.03.2010 (Teil 2)
Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen: Mit unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich als verantwortliche Person in einem Entsorgungsfachbetrieb, als Abfallmakler oder Transporteur, entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfB) und der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV).
Sie erhalten den notwendigen Fachkundenachweis im Sinne der EfBV und der TgV. Die Schulung ist bundesweit anerkannt.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erlangte Fachkunde gem. § 11 EfBV spätestens nach 2 Jahren und für Transporteure gem. § 6 TgV spätestens nach 3 Jahren aufzufrischen ist.
In diesem Fachkundelehrgang erlangen Sie umfangreiche Kenntnisse über die relevanten Rechtsgrundlagen und deren praktischer Umsetzung. Zahlreiche Übungen und Fallbeispiele versetzen Sie in die Lage, betriebsspezifische Problemstellungen eigenständig zu lösen.
Inhalte:
Die Schulungsinhalte entsprechen der im Juli 2007 aktualisierten Vollzugshilfe "Anerkennung von Fachkundelehrgängen" der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
Rechtssystematik
Übersicht über die wesentlichen Vorschriften und Ziele des Abfallrechts
Vorschriften des sonstigen Umweltrechts, Verhältnis zum Abfallrecht
Straf- und Ordnungsrecht
Zivilrechtliches Haftungsrecht
Nachweisführung
Nachweisverfahren (insb. NachwV, AVV etc)
Elektronische Nachweisführung
Abfallregister
Sonstiges (Nummernvergabe, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten)
Transport, Vermittlung
Allgemeines (Gefahrgutrecht, Ladungssicherung etc.)
Transport im Inland
Grenzüberschreitender Transport
Makler, Händler
Entsorgungsfachbetrieb
Rechtsgrundlagen
Betriebliche ANforderungen
Zertifizierung
Privilegierung
Produktverantwortung
Produktverantwortung und Umsetzung (§§ 22 ff. KrW-/AbfG etc.)
Quotenregelungen
Sonderregelungen
Ordnungswidrigkeiten
Abfalleigenschaften und Charakteristik
Allgemeines
Abfallbewertung
Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
Entsorgungsanlagen
Zulassungen von Entsorgungsanlagen
BVT-Merkblätter
Anlagentechnik
Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen
Diskussion und abschließende Behandlung von Fragestellungen
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| 13.03.2010: Umwelt 2010 Memmingen |
| Energie, Bauen & Wohnen
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| 15.03.2010: Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz |
| Bundesweit behördlich anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Methode: Referat, Fallbeispiele, Praxishilfen, Diskussion
Referenten: Uwe Manske, RAG AG, Herne, Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln, u.a.
Abschluss: Bundesweit behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann
Teilnehmerkreis: Personen, die in ihrem Betrieb in Zukunft die Funktion des Immissionsschutzbeauftragten übernehmen sollen und eine entaprechende Qualifikation benötigen, Fachkräfte/Sicherheitsfachkräfte, Messstellen, Sachverständige, Gutachter von Ingenieurbürso, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden
Preis: 1298,00 EUR netto inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen, Tagungsgetränken und Einladung zu einem Imbiss und Getränken in informeller Atmosphäre am Ende des ersten Veranstaltungstages. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%.
Buchungscode: 15.03.-19.03.2010 BU-0043
Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen: Durch Ihre Teilnahme an diesem Grundkurs erlangen Sie als zukünftiger Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz sowohl fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen als auch einen umfassenden Überblick über ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte im Rahmen Ihrer Beauftragtenfunktion. Sie lernen Ihren Verantwortungsbereich kennen und werden befähigt, Ihre Haftungsrisiken abzuschätzen und zu vermeiden.
Nach Absolvierung dieses Lehrgangs sind Sie außerdem qualifiziert, ein Genehmigungsverfahren im Sinne des BImSchG durchzuführen.
Bei Abschluss der Veranstaltung wird Ihnen die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden ausgehändigt.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erlangte Fachkunde der Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gemäß der Fortbildungspflicht des § 9 Nr. 1 BImSchV nach mindestens 2 Jahren zu aktualisieren ist.
Inhalte:
Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorschriften des § 7 Nr. 2 Anhang II der 5. BImSchV:
Einführung in das BImSchG und die entsprechenden Verordnungen
Begrifflichkeiten
Rechtssystematik
EU-rechtliche Interdependenzen
Schnittstellen zu weiteren umweltrelevanten Rechtsgebieten
Aufgaben, Pflichten und Rechte des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
Stellung im Betrieb, Kündigung, Externes Beauftragtenwesen
Formales Bestellverfahren, Bestellpflicht, Anordnung durch die Behörde
Verantwortungs- und Haftungsbereich, Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Informations- und Initiativpflichten, Erstellung von Jahresberichten
Organisatorische Stellung, Weisungsbefugnisse
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG
Antragstellung
Ablauf des Verfahrens
Überwachung aus behördlicher Sicht
Umfang und rechtliche Konsequenzen von Genehmigungsverfahren
Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
Gesetzliche Grundlagen
TA Luft und Einschätzung von Luftschadstoffen
TA Lärm und Erschütterungen
Emissionen durch Gerüche
Verfahren und Durchführung von Emissionsmessungen zur Überwachung von Emissionen und zur Minderung von Immissionen unter Berücksichtigung des Standes der Technik
Richt- und Grenzwerte
Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und sein untergesetzliches Regelwerk
Neueste Entwicklungen im Abfallrecht
Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen oder deren Beseitigung als Abfall
Einstufung von Abfällen
Abfallverzeichnis-Verordnung
Gefährliche - nicht gefährliche Abfälle
Grenzwerte
Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte
Betriebliches Energiemanagement unter Herausstellung ökonomischer Aspekte
Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
Klassifizierung umweltschädlicher Stoffe
Umwelteinwirkungen von Schadstoffen
Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Gesetzliche und private technische Bestimmungen
Brandrisiken im Betrieb
Technische und organisatorische Prävention
Diskussion, abschließende Behandlung von Fragestellungen
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| 15.03.2010: Geschäftschancen für deutsche Unternehmen in den Bereichen Wasserkraft, Windkraft, Solarthermie, Photovoltaik |
| Mit der Exportinitiative Erneuerbare Energien unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Auslandsmarkterschließung, um ”Renewables Made in Germany“ im Ausland zu etablieren.
Die AHK Zentralamerika/Karibik organisiert in Zusammenarbeit mit der Renewables Academy (RENAC) AG für Sie:
- individuelle Gespräche und Firmenbesuche im Zeitraum (15. – 19.3.2010) mit Kubanischen Unternehmen und Entscheidungsträgern, die wir gezielt und auf Ihre Bedürfnisse hin vermitteln - eine Präsentationsveranstaltung am 17. März 2010 in Kuba (Havanna) mit Expertenvorträgen und der Gelegenheit, Ihr Unternehmen und Ihre Produkte vorzustellen Ihre Anmeldung nimmt die Renewables Academy (RENAC) AG gerne entgegen:
Renewables Academy (RENAC) AG Markus Maus Director Sales Schönhauser Allee 10-11 10119 Berlin Tel: +49-30-526 895 8 - 84 Fax: +49-30-526 895 8 - 99 E-Mail: maus@renac.de www.renac.de
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Brauns von AHK Zentralamerika/ Karibik gern zur Verfügung.
Tel.: 00502 2367 5552 Fax: 00502 2333 7044 Email: ahkregion@ahkzakk.com Webpage: http://zakk.ahk.de
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| 15.03.2010: Grundlagen des Wasserbaus |
| Die Umstrukturierung und Straffung der Behörden verlangt von den Mitarbeitern zunehmend auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorka-men. In solchen Situationen fehlen häufig Kenntnisse der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen, mit denen spezielle aufgabenbezogene Schulungen erst verständlich und handhabbar werden. Die Seminarreihe soll genau diese Lücke schließen, in dem sie wichtige Grundlagen für die Tätigkeit im Bereich Wasserwirtschaft / Wasserbau, insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der EG-WRRL und dem Hochwasserschutz, in komprimierter und einfach verständlicher Form darstellt. Die einwöchige Seminarreihe wurde speziell für Sie als MitarbeiterInnen der Umweltämter konzipiert ist aber auch für MitarbeiterInnen von Planungs- und Ingenieurbüros geeignet. Gleichzeitig bietet die Seminarreihe den Teilnehmern ein Forum, in welchem aktuelle Fragen, Auf-gaben und Probleme mit Kollegen diskutiert werden können. Nutzen Sie Kaffee- und Mittagspausen für fachliche und persönliche Gespräche. Damit Sie Ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten Sie als Teilnehmer das IWU-Zertifikat.
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| 16.03.2010: Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte |
| Staatlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Gesetzlich gefordert zum Erhalt der Fachkunde (alle 2 Jahre)!
Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.
Seminarbeschreibung In einigen Unternehmen liegen die Funktionen des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Diese umfassende Verantwortung verlangt ein stets aktualisiertes Fachwissen. Mehrfachbeauftragte müssen beispielsweise im gesamten Umweltrecht auf dem Laufenden sein. Gleichzeitig gibt es auch viele Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen. Die kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte trägt dem Rechnung. Sie erhalten eine Fortbildung, bei der Wiederholungen zugunsten von mehr Effizienz möglichst vermieden werden.
Themenschwerpunkte:
Erster Veranstaltungstag: allgemeiner Teil
# Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht # Rechte, Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten
Zweiter Veranstaltungstag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
# Was muss ich als Immissionsschutz-/Störfallbeauftragter über Betreiberverantwortung und Compliance wissen? li>Optimales Genehmigungsmanagement # Rechtsänderungen mit Relevanz für Umweltbeauftragte u.a. Umweltschadensgesetz, neue verfahrensrechtliche Vorschriften, Umweltgesetzbuch # Neues im Störfallrecht
TA Luft # Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen beim Nachweis der Emissionen/Immissionen und Zweifelsfragen # Streitfälle aus der Genehmigungspraxis
Dritter Veranstaltungstag: Fortbildung für Abfallbeauftragte
Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht
Besondere Aspekte des Abfallrechts # Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung # Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten # Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht # Elektronisches Nachweisverfahren
Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen # Batteriegesetz # Klärschlammgesetz # Verpackungsverordnung # Bioabfallverordnung
Die EG Abfallverbringungsverordnung
Der Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis
Vierter Veranstaltungstag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Betrieb # Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen # Baumusterprüfung, Europäische Bauproduktrichtlinie # Richtlinie für Löschwasser-Rückhaltebecken
Aktuelle und besondere Aspekte des europäischen und nationalen Wasserrechtes, Auswirkungen auf Zulassung und Überwachung von Abwassereinleitungen.
Auch als Inhouseschulung möglich!
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| 17.03.2010: Weiterbildung für den Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz |
| Bundesweit behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV
Referenten: Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln, u.a.
Methode: Referat, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Diskussion
Abschluss: Behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann
Teilnehmerkreis: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz, interne und externe Umweltauditoren, Umweltmanager und -beauftragte, Fach- und Führungskräfte aus dem Umweltschutz, Ingenieure und Mitarbeiter aus Rechtsabteilungen, die immissionsschutzrechtliche Aufgaben wahrnehmen
Preis: 698,00 EUR netto inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen, Tagungsgetränken und Einladung zu einem Imbiss und Getränken in informeller Atmosphäre am Ende des ersten Veranstaltungstages. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von 10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%.
Buchungscode: 17.03. - 18.03.2010 BU-0062
Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen: § 9 der 5. BImSchV besteht auf der regelmäßigen Fortbildung beauftragter Personen, die regelmäßig, aber mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Auf Anforderung der jeweiligen Behörde muss die Bescheinigung über die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildung vorgelegt werden können.
Unser Lehrgang vermittelt Ihnen auf dieser Grundlage verbindlich aktuelles Fachwissen, um Ihre verantwortungsvolle Aufgabe als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz weiterhin rechtskonform und nach dem Stand der Technik genehmigungsbedürftiger Anlagen erfüllen zu können.
Unsere zweitägige Lehrgangsveranstaltung informiert Sie ausführlich über derzeitige rechtliche Bestimmungen und Tendenzen, unter Aspekten praxisbezogener Anwendungsmöglichkeiten in Betriebsprozessen sowie über aktuelle technische Standards.
Gleichzeitig soll Ihnen unser Kurs die Möglichkeit bieten, Ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen untereinander auszutauschen und mit unseren Referenten spezifische Problemstellungen zu erörtern. Unser Zeitplan sieht genügend Raum für Diskussionen und Lösungsansätze vor.
Bestimmen Sie die Lehrgangsinhalte mit!
Mit unserer Anmeldebestätigung erhalten sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Themenwünsche vorzuschlagen. Wir berücksichtigen diese bei der Lehrgangsplanung.
Inhalte:
Unser Fortbildungslehrgang ist vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt und unsere Inhalte kommen den Forderungen der Richtlinie zur Anerkennung von Lehrgängen im Sinne der 5. BImSchV nach.
Neuregelungen des europäischen- und des Immissionsschutzrechtes und die veränderten Anforderungen
Novellierung und Umsetzung der IVU-Richtlinie
Emissionshandelsrichtlinie
Änderungen des BImSchG
Änderung der 4. BImSchV (Anlagenkatalog)
Änderung der 9. BImSchV (Vorschriften zum Genehmigungsverfahren)
Änderung der 11. BImSchV (Emissionserklärungsverordnung)
Aktuelle Beispiele zur Rechtsprechung des EuGH und BVerwG zum Immissionsschutz
Neues im Umweltrecht
Die neue Gefahrstoffverordnung aus der Perspektive des Immissionsschutzes
Umweltschadensgesetz, Umwelthaftungsrichtlinie/Betreiberverantwortung - Auswirkungen für Anlagenbetreiber
Genehmigungsmanagement - unter Aspekten der aktuellen immissonsschutzrechtlichen Änderungen und deren Konsequenzen
Betriebliches Energiemanagement
Energieeinsparung
Energiemanagementsysteme
Gefahrenabwehr, Brand- und Explosionsschutz, Risikominimierung, Notfallvorsorge
Die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen auf die Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
Abschlussdiskussion
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