Veranstaltungen rund um das Thema Energie von www.ECOKALENDER.de

10.03.2010: das neue Bundesnaturschutzgesetz

Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft.
Dieses Gesetz gilt in den Bundesländern unmittelbar, soweit bis dahin keine abweichende Landesgesetzgebung ergangen ist. Das Gesetz enthält insbesondere in der Eingriffsregelung detaillierte Vorschriften über Verfahren, Ökokonto und Kontrollen. Auch die Landschaftsplanung wird im Einzelnen geregelt, wobei allerdings viele Vorbe-halte für die Landesgesetzgebung bestehen. Die Pflicht zur SUP ist entfallen; dies sollen die Länder regeln. Auch die Schutzgebietsnormen sind nunmehr direkt anwendbar, wobei zusätzlich ein ”nationales Naturmonument“ eingeführt wurde. Das Gesetz enthält Vorschriften zum allgemeinen Artenschutz zu Zoos und Tiergehegen. Während der Artenschutz weitgehend unverändert geblieben ist, wurden Vorschriften zum Vorkaufsrecht und zu Eigentumsbeschränkungen sowie Entschädigungen und fi-nanziellem Ausgleich neu eingeführt.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehö-rige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

Preis: 239 €

11.03.2010: Gefahrgutnotfallmanagement

Seminarbeschreibung

Hat sich bei der Beförderung ein schwerer Unfall oder Zwischenfall (auch ohne terroristischen Hintergrund) ereignet, so hat der Beförderer sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde ein Bericht vorgelegt wird. Diese Verpflichtung ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und im ADR eindeutig festgehalten.
Auf Grund dessen ist das Unternehmen verpflichtet ein funktionierendes Notfallmanagementsystem aufzubauen und zu unterhalten.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auf die Hintergründe explizit eingegangen. Die Inhalte und der Aufbau von Sicherungsplänen werden vorgestellt und die Verantwortlichkeiten besprochen. Die Teilnehmer erhalten Hinweise zur praktischen Umsetzung für ihren Betrieb und lernen, wie sie im Notfall Maßnahmen ergreifen. Außerdem wird den Teilnehmern das nötige Werkzeug zur Erstellung eines solchen Unfallberichts an die Hand gegeben.

Themenschwerpunkte

# Was ist ein meldepflichtiges Ereignis?
# Wann liegt ein Produktaustritt vor?
# Vermeidung von Umweltschäden
# Notfallmanagement
# Sichere Transporte und Sicherung
# Ausfüllen eines Musters für einen Bericht
# Wer ist betroffen? Allgemeine und besondere Maßnahmen
# Inhalt und Aufbau eines Sicherungsplans
# Verantwortlichkeiten und Risikobewertung
# Betriebliche Umsetzung
# Notfallmanagement
# Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Verordnung

Auch als Inhouse Schulung möglich!

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Gefahrgutbeauftragte, Störfallbeauftragte, Betriebsleiter, Umweltmanagementbeauftragte, Mitarbeiter im Verladebereich, beauftragte Personen, Fahrzeugführer, Disponenten, verantwortliche Personen und Betriebsleiter.


11.03.2010: Aktuelles Wasserrecht Neuerungen und praktische Auswirkungen

Nach dem Scheitern des UGB wird nun am 01.03.2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz in Kraft treten, welches für alle Länder einheitliche Regelungen in der Wasserwirtschaft einführt. Das neue WHG nimmt systematisch die Regelungen des alten Teils 2 des UGB auf und ergänzt diese um neue Vollregelungen des Bundes. So werden auch die weiteren ”Tochterrichtlinien“ der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Auch die Hochwasserschutzrichtlinie von 2007 ist vom Gesetzgeber umzusetzen. Die Bewirt-schaftungspläne und Maßnahmenprogramme müssen 2009 fertig gestellt werden und beinhalten neue Rahmenbedingungen für die kom-munale Planung und wasserwirtschaftliche Gestaltung. Alle Entwicklungen im Wasserrecht und auch im Naturschutzrecht werden zusammen mit der aktuellen Rechtsprechung erläutert.
Als Mitarbeiter/in eines Umwelt-, Planungs-, Tiefbau- oder Entwässerungsamtes bzw. Eigen-betriebes / der Stadtwerke oder der Wasserbehörde müssen Sie im Wasserrecht auf dem Laufenden bleiben und das geltende Recht in verschiedenster Art anwenden.
Sie werden in verständlicher Weise die aktuellen Neuerungen im Wasserrecht mit ihrer Bedeutung für ihre tägliche Arbeit kennen lernen. Ein Ausblick bereitet Sie auf die künftigen Entwicklungen vor.
Preis: 239 €

12.03.2010: Fachkundelehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure

Behördlich anerkannter Lehrgang gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) und gem. § 3 Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

12.03.-13.03.2010 (Teil 1) und 19.03.-20.03.2010 (Teil 2)

4 Tage (36 Lehreinheiten) gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfBV

Referenten:
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, Dorsten, Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann, Bezirksregierung Münster, Uwe Manske, RAG AG, Herne, Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln

Methode:
Interaktiver Vortrag, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Praxishilfen, Diskussion

Abschluss:
Bundesweit behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann

Teilnehmerkreis:
Leitende und verantwortliche Personen der Entsorgungswirtschaft, Transporteure, Abfallmakler

Preis:
898,00 EUR netto für die Fachkunde nach EfBV

798,00 EUR netto für die Fachkunde nach TgV

inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen und Tagungsgetränken. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von 10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%.

Buchungscodes:
BU-0034 Fachkunde nach EfBV 12.-13.03.2010 (Teil 1) und 19.-20.03.2010 (Teil 2)

BU-0035 Fachkunde nach TgV 12.-13.03.2010 (Teil 1) und 19.-20.03.2010 (Teil 2)

Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen:
Mit unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich als verantwortliche Person in einem Entsorgungsfachbetrieb, als Abfallmakler oder Transporteur, entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfB) und der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV).

Sie erhalten den notwendigen Fachkundenachweis im Sinne der EfBV und der TgV. Die Schulung ist bundesweit anerkannt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erlangte Fachkunde gem. § 11 EfBV spätestens nach 2 Jahren und für Transporteure gem. § 6 TgV spätestens nach 3 Jahren aufzufrischen ist.

In diesem Fachkundelehrgang erlangen Sie umfangreiche Kenntnisse über die relevanten Rechtsgrundlagen und deren praktischer Umsetzung. Zahlreiche Übungen und Fallbeispiele versetzen Sie in die Lage, betriebsspezifische Problemstellungen eigenständig zu lösen.

Inhalte:

Die Schulungsinhalte entsprechen der im Juli 2007 aktualisierten Vollzugshilfe "Anerkennung von Fachkundelehrgängen" der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten

Rechtssystematik

Übersicht über die wesentlichen Vorschriften und Ziele des Abfallrechts

Vorschriften des sonstigen Umweltrechts, Verhältnis zum Abfallrecht

Straf- und Ordnungsrecht

Zivilrechtliches Haftungsrecht

Nachweisführung

Nachweisverfahren (insb. NachwV, AVV etc)

Elektronische Nachweisführung

Abfallregister

Sonstiges (Nummernvergabe, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten)

Transport, Vermittlung

Allgemeines (Gefahrgutrecht, Ladungssicherung etc.)

Transport im Inland

Grenzüberschreitender Transport

Makler, Händler

Entsorgungsfachbetrieb

Rechtsgrundlagen

Betriebliche ANforderungen

Zertifizierung

Privilegierung

Produktverantwortung

Produktverantwortung und Umsetzung (§§ 22 ff. KrW-/AbfG etc.)

Quotenregelungen

Sonderregelungen

Ordnungswidrigkeiten

Abfalleigenschaften und Charakteristik

Allgemeines

Abfallbewertung

Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial

Entsorgungsanlagen

Zulassungen von Entsorgungsanlagen

BVT-Merkblätter

Anlagentechnik

Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen

Diskussion und abschließende Behandlung von Fragestellungen

13.03.2010: Umwelt 2010 Memmingen

Energie, Bauen & Wohnen

15.03.2010: Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Bundesweit behördlich anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Methode:
Referat, Fallbeispiele, Praxishilfen, Diskussion

Referenten:
Uwe Manske, RAG AG, Herne, Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln, u.a.

Abschluss:
Bundesweit behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann

Teilnehmerkreis:
Personen, die in ihrem Betrieb in Zukunft die Funktion des Immissionsschutzbeauftragten übernehmen sollen und eine entaprechende Qualifikation benötigen, Fachkräfte/Sicherheitsfachkräfte, Messstellen, Sachverständige, Gutachter von Ingenieurbürso, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden

Preis:
1298,00 EUR netto inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen, Tagungsgetränken und Einladung zu einem Imbiss und Getränken in informeller Atmosphäre am Ende des ersten Veranstaltungstages. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%.

Buchungscode:
15.03.-19.03.2010 BU-0043

Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen:
Durch Ihre Teilnahme an diesem Grundkurs erlangen Sie als zukünftiger Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz sowohl fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen als auch einen umfassenden Überblick über ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte im Rahmen Ihrer Beauftragtenfunktion. Sie lernen Ihren Verantwortungsbereich kennen und werden befähigt, Ihre Haftungsrisiken abzuschätzen und zu vermeiden.

Nach Absolvierung dieses Lehrgangs sind Sie außerdem qualifiziert, ein Genehmigungsverfahren im Sinne des BImSchG durchzuführen.

Bei Abschluss der Veranstaltung wird Ihnen die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden ausgehändigt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erlangte Fachkunde der Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gemäß der Fortbildungspflicht des § 9 Nr. 1 BImSchV nach mindestens 2 Jahren zu aktualisieren ist.

Inhalte:

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorschriften des § 7 Nr. 2 Anhang II der 5. BImSchV:

Einführung in das BImSchG und die entsprechenden Verordnungen

Begrifflichkeiten

Rechtssystematik

EU-rechtliche Interdependenzen

Schnittstellen zu weiteren umweltrelevanten Rechtsgebieten

Aufgaben, Pflichten und Rechte des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

Stellung im Betrieb, Kündigung, Externes Beauftragtenwesen

Formales Bestellverfahren, Bestellpflicht, Anordnung durch die Behörde

Verantwortungs- und Haftungsbereich, Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Informations- und Initiativpflichten, Erstellung von Jahresberichten

Organisatorische Stellung, Weisungsbefugnisse

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG

Antragstellung

Ablauf des Verfahrens

Überwachung aus behördlicher Sicht

Umfang und rechtliche Konsequenzen von Genehmigungsverfahren

Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen

Gesetzliche Grundlagen

TA Luft und Einschätzung von Luftschadstoffen

TA Lärm und Erschütterungen

Emissionen durch Gerüche

Verfahren und Durchführung von Emissionsmessungen zur Überwachung von Emissionen und zur Minderung von Immissionen unter Berücksichtigung des Standes der Technik

Richt- und Grenzwerte

Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und sein untergesetzliches Regelwerk

Neueste Entwicklungen im Abfallrecht

Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen oder deren Beseitigung als Abfall

Einstufung von Abfällen

Abfallverzeichnis-Verordnung

Gefährliche - nicht gefährliche Abfälle

Grenzwerte

Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik

Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte

Betriebliches Energiemanagement unter Herausstellung ökonomischer Aspekte

Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen

Klassifizierung umweltschädlicher Stoffe

Umwelteinwirkungen von Schadstoffen

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Gesetzliche und private technische Bestimmungen

Brandrisiken im Betrieb

Technische und organisatorische Prävention

Diskussion, abschließende Behandlung von Fragestellungen

15.03.2010: Geschäftschancen für deutsche Unternehmen in den Bereichen Wasserkraft, Windkraft, Solarthermie, Photovoltaik

Mit der Exportinitiative Erneuerbare Energien unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Auslandsmarkterschließung, um ”Renewables Made in Germany“ im Ausland zu etablieren.

Die AHK Zentralamerika/Karibik organisiert in Zusammenarbeit mit der Renewables Academy (RENAC) AG für Sie:

- individuelle Gespräche und Firmenbesuche im Zeitraum (15. – 19.3.2010) mit Kubanischen Unternehmen und Entscheidungsträgern, die wir gezielt und auf Ihre Bedürfnisse hin vermitteln
- eine Präsentationsveranstaltung am 17. März 2010 in Kuba (Havanna) mit Expertenvorträgen und der Gelegenheit, Ihr Unternehmen und Ihre Produkte vorzustellen

Ihre Anmeldung nimmt die Renewables Academy (RENAC) AG gerne entgegen:

Renewables Academy (RENAC) AG
Markus Maus
Director Sales
Schönhauser Allee 10-11
10119 Berlin
Tel: +49-30-526 895 8 - 84
Fax: +49-30-526 895 8 - 99
E-Mail: maus@renac.de
www.renac.de

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Brauns von AHK Zentralamerika/ Karibik gern zur Verfügung.

Tel.: 00502 2367 5552
Fax: 00502 2333 7044
Email: ahkregion@ahkzakk.com
Webpage: http://zakk.ahk.de


15.03.2010: Grundlagen des Wasserbaus

Die Umstrukturierung und Straffung der Behörden verlangt von den Mitarbeitern zunehmend auch Aufgaben zu übernehmen, die in ihrer bisherigen Praxis oder Ausbildung wenig oder kaum vorka-men. In solchen Situationen fehlen häufig Kenntnisse der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen, mit denen spezielle aufgabenbezogene Schulungen erst verständlich und handhabbar werden. Die Seminarreihe soll genau diese Lücke schließen, in dem sie wichtige Grundlagen für die Tätigkeit im Bereich Wasserwirtschaft / Wasserbau, insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der EG-WRRL und dem Hochwasserschutz, in komprimierter und einfach verständlicher Form darstellt.
Die einwöchige Seminarreihe wurde speziell für Sie als MitarbeiterInnen der Umweltämter konzipiert ist aber auch für MitarbeiterInnen von Planungs- und Ingenieurbüros geeignet.
Gleichzeitig bietet die Seminarreihe den Teilnehmern ein Forum, in welchem aktuelle Fragen, Auf-gaben und Probleme mit Kollegen diskutiert werden können. Nutzen Sie Kaffee- und Mittagspausen für fachliche und persönliche Gespräche.
Damit Sie Ihre Weiterbildung nachweisen können, erhalten Sie als Teilnehmer das IWU-Zertifikat.


16.03.2010: Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte

Staatlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Gesetzlich gefordert zum Erhalt der Fachkunde (alle 2 Jahre)!

Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.

Seminarbeschreibung
In einigen Unternehmen liegen die Funktionen des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person.
Diese umfassende Verantwortung verlangt ein stets aktualisiertes Fachwissen. Mehrfachbeauftragte müssen beispielsweise im gesamten Umweltrecht auf dem Laufenden sein.
Gleichzeitig gibt es auch viele Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen. Die kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte trägt dem Rechnung. Sie erhalten eine Fortbildung, bei der Wiederholungen zugunsten von mehr Effizienz möglichst vermieden werden.

Themenschwerpunkte:

Erster Veranstaltungstag: allgemeiner Teil

# Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
# Rechte, Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten

Zweiter Veranstaltungstag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

# Was muss ich als Immissionsschutz-/Störfallbeauftragter über Betreiberverantwortung und Compliance wissen?
li>Optimales Genehmigungsmanagement
# Rechtsänderungen mit Relevanz für Umweltbeauftragte u.a. Umweltschadensgesetz, neue verfahrensrechtliche Vorschriften, Umweltgesetzbuch
# Neues im Störfallrecht

TA Luft
# Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen beim Nachweis der Emissionen/Immissionen und Zweifelsfragen
# Streitfälle aus der Genehmigungspraxis

Dritter Veranstaltungstag: Fortbildung für Abfallbeauftragte

Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht

Besondere Aspekte des Abfallrechts
# Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung
# Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten
# Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht
# Elektronisches Nachweisverfahren

Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen
# Batteriegesetz
# Klärschlammgesetz
# Verpackungsverordnung
# Bioabfallverordnung

Die EG Abfallverbringungsverordnung

Der Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis

Vierter Veranstaltungstag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Betrieb
# Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen
# Baumusterprüfung, Europäische Bauproduktrichtlinie
# Richtlinie für Löschwasser-Rückhaltebecken

Aktuelle und besondere Aspekte des europäischen und nationalen Wasserrechtes, Auswirkungen auf Zulassung und Überwachung von Abwassereinleitungen.

Auch als Inhouseschulung möglich!

17.03.2010: Weiterbildung für den Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

Bundesweit behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV

Referenten:
Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln, u.a.

Methode:
Referat, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Diskussion

Abschluss:
Behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann

Teilnehmerkreis:
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz, interne und externe Umweltauditoren, Umweltmanager und -beauftragte, Fach- und Führungskräfte aus dem Umweltschutz, Ingenieure und Mitarbeiter aus Rechtsabteilungen, die immissionsschutzrechtliche Aufgaben wahrnehmen

Preis:
698,00 EUR netto inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen, Tagungsgetränken und Einladung zu einem Imbiss und Getränken in informeller Atmosphäre am Ende des ersten Veranstaltungstages. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von 10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%.

Buchungscode:
17.03. - 18.03.2010 BU-0062

Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen:
§ 9 der 5. BImSchV besteht auf der regelmäßigen Fortbildung beauftragter Personen, die regelmäßig, aber mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Auf Anforderung der jeweiligen Behörde muss die Bescheinigung über die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildung vorgelegt werden können.

Unser Lehrgang vermittelt Ihnen auf dieser Grundlage verbindlich aktuelles Fachwissen, um Ihre verantwortungsvolle Aufgabe als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz weiterhin rechtskonform und nach dem Stand der Technik genehmigungsbedürftiger Anlagen erfüllen zu können.

Unsere zweitägige Lehrgangsveranstaltung informiert Sie ausführlich über derzeitige rechtliche Bestimmungen und Tendenzen, unter Aspekten praxisbezogener Anwendungsmöglichkeiten in Betriebsprozessen sowie über aktuelle technische Standards.

Gleichzeitig soll Ihnen unser Kurs die Möglichkeit bieten, Ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen untereinander auszutauschen und mit unseren Referenten spezifische Problemstellungen zu erörtern. Unser Zeitplan sieht genügend Raum für Diskussionen und Lösungsansätze vor.

Bestimmen Sie die Lehrgangsinhalte mit!

Mit unserer Anmeldebestätigung erhalten sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Themenwünsche vorzuschlagen. Wir berücksichtigen diese bei der Lehrgangsplanung.

Inhalte:

Unser Fortbildungslehrgang ist vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt und unsere Inhalte kommen den Forderungen der Richtlinie zur Anerkennung von Lehrgängen im Sinne der 5. BImSchV nach.

Neuregelungen des europäischen- und des Immissionsschutzrechtes und die veränderten Anforderungen

Novellierung und Umsetzung der IVU-Richtlinie

Emissionshandelsrichtlinie

Änderungen des BImSchG

Änderung der 4. BImSchV (Anlagenkatalog)

Änderung der 9. BImSchV (Vorschriften zum Genehmigungsverfahren)

Änderung der 11. BImSchV (Emissionserklärungsverordnung)

Aktuelle Beispiele zur Rechtsprechung des EuGH und BVerwG zum Immissionsschutz

Neues im Umweltrecht

Die neue Gefahrstoffverordnung aus der Perspektive des Immissionsschutzes

Umweltschadensgesetz, Umwelthaftungsrichtlinie/Betreiberverantwortung - Auswirkungen für Anlagenbetreiber

Genehmigungsmanagement - unter Aspekten der aktuellen immissonsschutzrechtlichen Änderungen und deren Konsequenzen

Betriebliches Energiemanagement

Energieeinsparung

Energiemanagementsysteme

Gefahrenabwehr, Brand- und Explosionsschutz, Risikominimierung, Notfallvorsorge

Die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen auf die Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

Abschlussdiskussion